Fragen an die Verbandsgemeinde Daun

Am 18. Dezember 2023 reichte die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Verbandsgemeinderat 24 Fragen ein, deren Beantwortung am 20. Februar 2024 erfolgte. Die Fragen sind in der linken Spalte, deren Beantwortung durch die Verbandsgemeindeverwaltung vertreten durch Herrn Bürgermeister Scheppe in der rechten Spalte.

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Grünpflege

Energiegewinnung

Wasserqualität

Klimaschutzmaßnahmen und Mobilität

Gesteinsabbau

Verkehr

Wohnungsbestand

Sicherheit

Abfallentsorgung




Sehr geehrter Herr Scheppe,

namens der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN im Verbandsgemeinderat Daun bitten wir Sie bzw. die zuständige Verwaltung die nachfolgenden, nach Überschriften gegliederten Fragen schriftlich zu beantworten.

Grünpflege

Straßenbegleitgrün, innerörtliche Gestaltung durch Bäume, Blumen und Sträucher stellen nicht nur ökologisch eine Bereicherung unserer Region dar, sondern sind in hohem Maße auch Anziehungspunkt und Attraktivität für Besucher und Bewohner in der Eifel.

In den vergangenen Monaten war in der Gemarkung der Verbandsgemeinde Daun wiederholt zu beobachten, dass durch Arbeitskräfte des Landesbetriebes Mobilität (LBM) bei Erneuerungs- und Pflegearbeiten umfangreich das Straßenbegleitgrün nicht nur zurückgeschnitten, sondern auch teilweise vollständig entfernt worden war, ohne entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ebenso wurden gewässerbegleitende Gehölze im Liesertal großflächig entfernt ohne Ersatzpflanzungen oder Neuanpflanzungen vorzunehmen.

Fragen von Bündnis 90 / Die Grünen
Antworten der Verbandssgemeinde Daun
  1. Welche Aktivitäten kann die Verbandsgemeinde ergreifen, dass künftig die Pflegearbeiten des LBM schonender vorgenommen werden und auf Ersatzpflanzungen und zusätzliche Neuanpflanzungen entlang der Gewässer und Straßen hingewirkt wird? Gibt es Pläne, in unserer Region durch die Anpflanzung von Straßenbäumen Alleen im Straßenraum anzulegen und somit die Attraktivität unserer Region zu erhöhen? Was Ersatz- und Neuanpflanzungen an den durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) betreuten klassifizierten Straßen angeht, so ist hier mangels Zuständigkeit keine Einflussnahme durch die Verbandsgemeinde möglich.
  2. Gibt es Flächen in der Verbandsgemeinde Daun, die von der im EU-Parlament und Kommission beschlossenen Richtlinie zur Wiedervernässung von Mooren betroffen sind und wenn ja welche? Hierzu liegen uns keine Informationen vor. Wir verweisen an die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel.
  3. Wie groß sind die Bestandsverluste in Wäldern im Bereich der Verbandsgemeinde Daun durch die vergangenen Dürremonate und welche Maßnahmen werden zum Ausgleich getroffen (Naturverjüngung oder Wiederbepflanzung) Welche bevorzugten Gehölze sollen bei der Walderneuerung gepflanzt werden? Zu dieser Frage liegen uns keine Erkenntnisse vor. Wir empfehlen ein Herantreten an die Forstverwaltung

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Klimaschutzmaßnahmen und Mobilität

  4. Wann wird die Verbandsgemeinde über ihre eigene THG-Quote berichten (kann bei der Energieagentur eingestellt werden)? Die Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz ist eine der wesentlichen Aufgaben des Klimaschutzmanagements und Bestandteil eines integrierten Klimaschutzkonzeptes. Im Stellenplan des Haushaltes 2024 ist die Stelle eines Klimaschutzmanagers berücksichtigt, der für die Koordination und Umsetzung des Klimaschutzmanagements verantwortlich ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat mittlerweile mitgeteilt, dass die Antrags- und Bewilligungspause u.a. für die Kommunalrichtlinie aufgehoben ist. Damit kann der Antrag auf Zuwendung für die Stelle des Klimaschutzmanagers nach Genehmigung des Haushaltes 2024 gestellt werden.
  5. Der gesamte Gebäudebestand muss nach dem Gebäudeenergiegesetz bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein.
Welche Maßnahmen und in welchem Zeitraum plant die Verbandsgemeinde umzusetzen, damit sowohl der gesamte Gebäudebestand in der Verbandsgemeinde als auch der gesamte örtliche Verkehr bis 2045 klimaneutral wird?
Welche Maßnahmen und in welchem Zeitraum plant die Verbandsgemeindeverwaltung umzusetzen, damit sowohl deren Gebäudebestand als auch der örtliche Verkehr der Verbandsgemeinde schnellstmöglich klimaneutral wird?
Auch bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz ist der Klimaschutzmanager maßgeblich durch die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes beteiligt. In diesem Konzept wird eine Ist-Analyse des Energieverbrauchs incl. der Berücksichtigung des Sektors Mobilität erstellt sowie ein THG-Minderungsziel für die kommenden 15 Jahre und mit dem Zeithorizont bis 2045 unter Berücksichtigung der gültigen Klimaschutzziele der Bundesregierung festgesetzt. In dem Klimaschutzkonzept wird ein Maßnahmenkatalog entwickelt, der u.a. auch die energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden als Ziel beinhalten kann. Sobald dieser Maßnahmenkatalog beschlossen wurde, kann ein Strategieplan zur Sanierung der Gebäudeinfrastruktur erstellt werden. letztlich ist die Aufgabe des Klimaschutzmanagers eng mit der des Energiemanagers verzahnt, da dieser die Energieverbräuche feststellt und somit wichtige Grundlagen für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes liefert. Die Stelle der Energiemanagers wurde bereits zum wiederholten Male ausgeschreiben. Wir hoffen, die Stelle zeitnah besetzen zu können.
  6. Wie hoch schätzt die Verbandsgemeinde den Investitionsbedarf für die Gebäudeinfrastruktur auf dem Gebiet der VG bis 2030 ein, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen?
(Hinweis: Bis 2030 ist eine Minderung der CO2-Emissionen um 65% gegenüber 1990 gefordert.)
  7. Welche Unterstützung bietet die Verbandsgemeinde den Hauseigentümern in der Verbandsgemeinde an, niederschwellige Beratung für die Installation von Photovoltaik und Solarthermie oder auch Gebäudeisolierung sowie Hilfe bei der Finanzierung/Finanzierungsvermittlung zu erhalten?
Falls bisher dazu keine Angebote bestehen: Wie lassen diese sich in kurzer Zeit einrichten?
Die Verbandsgemeinde Daun bietet bereits seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale eine einmal im Monat stattfindende kostenfreie Energieberatung durch Herrn Dipl. Ing. Stefan Krämer vom Ingenieurbüro Krämer aus Gerolstein an. Hier können unter anderem alle Fragen rund um das Thema erneuerbare Energien gestellt werden. Bzgl. der Finanzierung der Anlage können sich die Hauseigentümer sicherlich gerne an die Bankinstitute vor Ort wenden.
  8. Was plant die Verbandsgemeinde bis 2030, damit in allen Ortsgemeinden zentral je eine Schnellladestation für Elektrofahrzeuge installiert wird, um mit dieser Infrastrukturverbesserung nicht nur die Energiewende zu fördern, sondern auch die Attraktivität für Reisende und Touristen in die Verbandsgemeinde zu erhöhen? Ist sie bereit, zeitnah eine konkrete Planung mit Standorten vorzulegen?
(Hinweis: Dazu müssten nach unserem Vorschlag pro Jahr je vier Ladesäulen errichtet werden, um in sieben Jahren insgesamt 28 Orte abzudecken. Die Kosten dazu wären (Stand heute) ca. 240.000 Euro p.a.)
Auch das Thema Verkehr und Mobilität wird im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes durchleuchtet und kann dann entsprechend als Ziel formuliert werden. Unabhägig davon ist die Installation von Schnellladesälen nicht als Aufgabe der Verbandsgemeinde zu betrachten, da die Ortsgemeinden in diesem Falle Kostenträger sind. Die Verbandsgemeinde hatte lediglich im Rahmen der Verteilung der KIPKI-Mittel die Möglichkeit, Schnellladesäulen zu installieren, wobei nur ein verringerter Fördersatz berücksichtigt werden konnte. Sollten Förderprogramme mit dem Ziel der Verbesserung der E-Ladeinfrastruktur aufgelegt werden, werden wir die Ortsgemeinden selbstverständlich darüber informieren.
  9. Welche Möglichkeiten sieht die VG, um neben dem ÖPNV und dem Bürgerbus Angebote von Car-sharinganbietern mit Elektrofahrzeugen zu organisieren, damit es den Familien in der Verbandsgemeinde möglich wird, auf Zweitwagen zu verzichten? Aktuell gibt es noch keine Planungen , was Carsharing-Angebote betrifft.

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Wohnungsbestand

10. Welche Möglichkeiten sieht die Verbandsgemeinde, den Leerstand von Gebäuden zu vermindern, um auf dem Wohnungsmarkt wieder mehr Angebote für Mieterinnen und Mieter zu schaffen? Die Möglichkeiten sind hier leider gering. Ein Eingriff in den Wohnungsmarkt durch die Kommune ist schwierig. In den 2000ern hatte die Verbandsgemeinde Daun als Projekt der Dorferneuerung die sog. Gebäudebörse betrieben und so den Bürgerinnen und Bürgern ein kostenlfreies Portal zum Bereitstellen ihrer Verkäfe bzw. zum Suchen von Gebüuden zur Verfügung gestellt. Schon da wurden Stimmen laut, man greife in Maklertätigkeiten ein. Ob ein Leerstand schnell wiederbelebt werden kann hängt aber auch stark vom Verkaufs-/Vermietungswillen der Eigentümer ab. Dieser liegt oft nicht vor, was meist erbrechtliche oder auch emotionale Gründe hat. Auch steht und fällt eine Weiternutzung ja mit dem Zustand des Gebädes, insbesondere wenn es sanierungsbedürftig ist. Hier setzen Land und Bund ja schon seit vielen Jahren Anreize mit entsprechenden Förderprogrammen. Auch gab es einzelne Ortsgemeinden, die ein sog. Vitalisierungsprogramm zur Verfügung stellten und den Eigentümern bei Kauf bzw. Umbau einer leerstehenden Immobilie einen Zuschuss gaben. Da es sich jedoch hierbei um freiwillige Ausgaben handelte, konnten die meisten Gemeinden dies wegen der schlechten Haushaltslage nicht weiterführen.
11. Welche Maßnahmen beabsichtigt die VG zu ergreifen, um nicht nur dem Mangel an Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu beseitigen, sondern auch vorausschauend Wohnraum für Geflüchtete bereit zu stellen?
In welchem Umfang kann die Innenentwicklung der verschiedenen Siedlungen in der VG Daun hierbei dazu beitragen, ohne die Ausweisung neuer Bebauungsgebiete für Neubauten auf der grünen Wiese erstellen zu müssen?
Seitens der Verwaltung wird ein Leerstandskataster geführt. Verschiedene Eigentümer wurden hier bereits angeschrieben um zu erfragen, ob diese ihre Wohnung/Haus zur Unterbringung von Flüchtlingen vermieten möchten. Die Resonanz hierauf war jedoch ernüchternd. Es haben sich nur wenige überhaupt zurückgemeldet, um abzulehnen. Kein einziger Eigentümer war dabei, der bereit war, sein Eigentum zu vermieten.
Des Weiteren werden täglich verschiedene Internetseiten und Zeitungsannoncen begutachtet, um nach freiem Wohnraum zu suchen. Aber auch hier ist das Angebot sehr begrenzt und die Bereitschaft Wohnraum zur Unterbrindung von Flüchtlingen zu vermieten, ist sehr gering bis nicht vorhanden.
Aktuell wird über alternative Wohnmethoden nachgedacht, wie z.B. Wohncontainer. Diese Unterbringungsform kann jedoch nicht auf Dauer ausgelegt sein.
Zudem wird in den Ortsbürgermeisterdienstbesprechungen regelmäßig für das Thema sensibilisiert und um Meldung möglicher Gebäude gebeten.
12. Welche Kosten entstehen aktuell der Verbandsgemeinde Daun bei der Unterbringung von Flüchtlingen und wie viel wird dafür seitens des Bundes bzw. des Landes der Verbandsgemeinde Daun erstattet? Unsererseits werden die Kosten für Wohnraum im Rahmen der Leistungsgewährung als Bedarf berücksichtigt und überwiesen. Im Monat Dezember wurden insgesamt Wohnungskosten in Höhe von 4606,60 Euro ausgezahlt (derzeit 10 "Fälle", ein Fall kann eine Einzelperson oder Familie sein). Der Monat ist repräsentativ für die anderen Monate.
Im Nachgang werden die Asylleistungen inklusive der Kosten für Unterkunft (und Ausstattung der Wohnung) zu 100 Prozent vom Landkreis als Kostenträger erstattet.
Das Land leistet dem Landkreis einen pauschalen Betrag für jede verteilte Person in Höhe von 848,00 Euro monatlich. Außerdem leistet das Land den Landkreisen jährlich einen pauschalen Erstattungsbetrag in Höhe von 35.000.000,00 Euro. Die Verteilung erfolgt nach einer vom Ministerium festgelegten Verteilquote. Zusätzlich erfolgen für das Jahr 2023 Sonderzahlungen seitens des Landes.

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Energiegewinnung

13. Steht es den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Daun und Stadtteilen der Stadt Daun frei mit Energiegenossenschaften neben der Anstalt öffentlichen Rechts für die Energie Freiflächenphotovoltaikprojekte umzusetzen? Die Ortsgemeinden, die Mitglied der AöR sind, haben die Aufgabe der Energieerzeugung auf die AöR übertragen. Zu der Aufgabe der Energieerzeugung gehört jedoch nicht die reine Verpachtung von Grundstücken, auf denen Anlagen der Erneuerbaren Energien errichtet werden sollen, Hierbei handelt es sich um Vermögensverwaltung.
14. Ist die Verbandsgemeinde Daun bereit, bei der Freiflächenphotovoltaik zur Vermeidung des Flächenverbrauchs
  1. besonders die Überbauung (Überdachung) von Park- und Verkehrsflächen in der Verbandsgemeinde heranzuziehen (Beispiel: https://www.ise.fraunhofer.de/de/geschaeftsfelder/photovoltaik/photovoltaische-module-und-kraftwerke/integrierte-pv/integration- verkehrswege.html)?
  2. intensive Gespräche und Vereinbarungen mit Eigentümern von privaten Flächen (z. B. Parkplätze von Aldi, Hit, DM, Lidl, Edeka etc.) zur Installation aufgeständeter Solarmodule durch die AÖR für Energiegewinnung zu führen (und dies auch umzusetzen, selbst bei geringerer Rendite für die AÖR zur Vermeidung von Flächenverbrauch - Beispiel: https://www.solarwatt.de/_Resources/Persistent /0/9/6/9/09696f1d8ba359a7bbb50d415e9dfac37a3ac0f5/Vision%2060M%20construct%20-%20Dra%CC%88xlmaier%20-%20Vilsbiburg%20-%201000390-2000x1124-700x393.webp )?
  3. zur Vermeidung von Flächenverbrauch Photovoltaik in Verkehrsflächen in der Verbandsgemeinde Daun zu installieren (siehe Beispiel aus Frankreich https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=54372292?
  1. Die Verbandsgemeinde ist grundsätzlich bereit, das vorhandene Potential zugunsten der Erneuerbaren Energien zu nutzen. Zuständig für die abschließende Entscheidung über diese Projekte ist jedoch der Verbandsgemeinderat. Dabei ist jedoch das Haushaltsrundschreiben des Landes vom 02.05.2023 zu beachten. Damnach sollen Investitionen künftig rentierlich sein, damit diese die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune nicht gefährden.

  2. Die Nutzung der privaten Flächen von Firmen liegt in deren Eigeninteresse und auch deren ausschließlicher Zuständigkeit, soweit es keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Nutzung Erneuerbarer Energien gibt. Hier hat die Kommune keinerlei Einflussmöglichkeiten.

  3. siehe Ausführungen zu 1)

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Gesteinsabbau

15. Vom Gesteinsabbau ist auch die Verbandsgemeinde Daun betroffen. Wann enden die Abbaukonzessionen für die Lava und Basaltabbauenden Betriebe in der Verbandsgemeinde und welche Beschädigungen des Landschaftsbildes lassen die noch laufenden Abbaumaßnahmen befürchten?




Insgesamt sind im Bereich der Verbandsgemeinde Daun 11 Tagebaubetreibe (davon 10 Lavagruben und 1 Basaltgrube) verpachtet, in welchen sich der Grund und Boden im Eigentum bzw. Teileigentum der Stadt Daun bzw. der Ortsgemeinden befindet.
Grundstätzlich endet die Abbaugenehmigung für die jeweiligen Grubenbetreiber, wenn das Landesamt für Geologie in Mainz als zuständige Genehmigungsbehörde die Rahmen- bzw Hauptbetriebsplanzulassungen nicht mehr verlängern. Privatrechlich enden die Pachtverträge mit der jeweils vertraglich individuell vereinbaren Pachtzeit. Hierbei handelt es sich um langfristige Vertragslaufzeiten von 20 bis 25 Jahren. Allerdings verlängern sich diese in der Regel jeweils automatisch um weitere Jahre, so lange sich noch abbauwürdiges bzw verwertbares Material in dem Tagebau befindet und keiner der Vertragsbeteiligten das Pachtverhältnis zu einem im Vertrag bestimmten Zeitpunkt köndigt. Insofern können auch die Kommunen die Vertragslaufzeiten nach Ablauf der vereinbarten Mindestpachtdauer mitbestimmen.

Im Zusammenhang mit der Zulassung des jeweiligen Rahmen- bzw. Hauptbetriebsplanes wird vom Landesamt för Geologie und Bergbau auch ein Rekultivierungsplan gefordert, der nach Beendigung der Abbautätigkeit zum Tragen kommt. Die Kommunen können im Hinblick auf die Art der Rekultivierung mitbestimmen. Teilweise werden abgebaute Bereiche wieder mit Fremdbodenmassen aufgefüllt z. B. die Lavagrube Neunkirchen im Bereich des Nerother Kopfes. Andere bestehen auf den Erhalt der über Jahrzehnte hinweg entstandenen Abbaulandschaft mit dem Verbleib von Steilwänden för geologische und touristische Erkundungen, z. B. die ehemalige Lavagrube am Pulvermaar in Gillenfeld. Dort gibt es inzwischen eine Kooperation zwischen der Ortsgemeinde Gillenfeld und der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH.
Andere Gruben z.B. der ehemalige Basalttagebau am Asseberg in Waldkönigen wurde teilweise verfüllt und teilweise für den Natur- und Vogelschutz in Abstimmung mit dem NABU Daun erhalten. Im Bereich der Lavagrube "Oberstadtfeld 12" am Nerother Kopf wurden abgebaute Bereiche aus der Bergaufsicht entlassen, um dort Freiflächen-Photovoltaikanlagen aufzustellen. Es ist davon auszugehen, dass dies künftig des Öfteren der Fall sein wird.

Aktuell sind er Verwaltung keine Planungsabsichten von Betreibern bzw. Gemeinden bekannt, welche eine Einbringung von kontaminierten Material in abgebaute Bereiche beabsichtigen, wie seinerzeit in Strohn angedacht. Neben der Lavagrube auf dem Radersberg in Brück betreibt die Firma Scherer Baustoffe GmbH im Auftrag des Landkreises Vulkaneifel eine vom Landesamt und Geologie genemigte Bauschuttdeponie aufgrund eines diesbezüglichen Sonderbetriebsplanes.
Aktuell gibt es Abstimmungen zwischen dem künftigen Betreiber der Lavagrube Betteldorf und dem Landesamt für Geologie ob dort unbelastete Fremdbodenmassen (Mutterboden, Bodenaushub etc. eingebracht werden dürfen. Wie bei der Deponie in Dreis-Brück ist hier eine Sonderbetriebsplanzulassung vom Unternehmer zu beantragen.
16. Bestehen Pläne, die Abbaugruben für die Ablagerung von kontaminiertem Material zu benutzen? Welche weiteren Planungen gibt es, Renaturierungen? Verfüllung mit Bauschutt ⋅⋅⋅?

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Sicherheit

17. Wie ist die Verbandsgemeinde auf Reaktorunfälle z. B. aus Frankreich oder Belgien vorbereitet, um Sofortmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ermöglichen?
Wie ist die Information der Bevölkerung im Ernstfall vorgesehen?
Gibt es Evakuierungspläne?
Wie ist die Verteilung von Jodtabletten geplant? (Hinweis: Diese müssen direkt bei Freisetzung der Radioaktivität VOR Eintreffen der Strahlung in der Region verteilt und eingenommen werden.
Für Fragen des Katastrophenschutzes ist der Landkreis Vulkaneifel zuständig.

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Wasserqualität

18. Regelmäßig wird die Qualität des Trinkwassers durch Messungen erfasst. Die Werte können unter https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/10306 eingesehen werden. Kann die Verbandsgemeinde auf ihrer Homepage diese Quelle für interessiere Bürger leichter zugänglich gemacht werden? Die Werte sind schon jetzt auf unserer Internetseite gut zu finden abgelegt.

Die gesamten Laborwerte sind auf dem Portal des Landes abgelegt (die Adresse wird in dem Schreiben genannt). Man könnte einen Hinweis auf die Seite bei uns ergänzen. Ein Vergleich der Werte ist am besten über das Portal möglich.

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Verkehr

19. Viele Bewohner in der Verbandsgemeinde wünschen sich mehr Tempo 30 Zonen. Vor allem Lärm- und Abgasgeplagte Anwohner beklagen sich über Raser in ihren Ortschaften. In manchem Ort verlangen alle Anwohner bestimmter Straßen solche Tempo-30-Zonen auszuweisen. Wie kann die Verbandsgemeinde diese Bemühungen unterstützen und mehr Spielraum für Tempo 30-Zonen einbringen?
Welche Initiativen (aus welchen Gemeinden) sind der Verbandsgemeindeverwaltung bekannt?
Spezielle Initiativen sind uns nicht bekannt. In der Regel fragen die Anwohner direkt bei uns an oder der/die Ortsbürgermeister/in bzw. Vertreter aus den Ortsgemeinderäten äußern den Wunsch nach einer entsprechenden Beschilderung. Wird uns ein solcher Fall bekannt, wird unsererseits geprüft, ob eine Zonenbeschilderung angeordnet werden kann.
Dies ist in der Regel möglich in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf. Die Zonenanordnung darf sich hierbei allerdings weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken. Hinzu kommen noch weitere Kriterien, die vor Erlass einer Anordnung zu prüfen sind. Einen großen Spielraum hat die Verbandsgemeindeverwaltung bei der Festlegung also nicht. Sind die gesetzlichen Kriterien jedoch erfüllt, wird unsererseits eine entsprechende Anordnung erlassen.
20. Ist die Verbandsgemeinde Daun bereit, sich sehr zeitnah für Angebote stark zu machen, die Touristen mit dem Ziel Eifel es ermöglichen, mit öffentlichen Verkehrsmittel leicht an und abzureisen und diese Möglichkeiten als Pauschalangebote auch zu vermarkten? Diese Frage war auch Thema in der Sitzung des Tourismusausschusses am 12.12.2022. Frau Esch, Geschäftsführerin der GesundLand Vulkaneifel GmbH berichtete dort, dass die Nachfrage nach ÖPNV-Anreisen nicht groß ist. Ich fügte hinzu, dass es bereits Gespräeche mit der VRT gab, die sich jedoch als sehr schwierig darstellten. Herr Räthlein wies darauf hin, wie beschwerlich die An- und Abreise mit der Bahn hierher ist. Die Entwicklung von Pauschalangeboten zu einer An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erscheint daher nicht rentabel und ist derzeit nicht geplant. Zug um Zug führt die VRT in den Tourismusregionen das Gästeticket ein, welches die Nutzung der ÖPNV für die Urlauber erleichtert bzw. vergünstigt.
21. Ist in diesem Zusammenhang eine Unterstützung der Reaktivierung der Eifelquerbahn im planmäßigen Nahverkehr durch die Verbandsgemeinde angedacht? Die Verbandsgemeinde Daun beobachtet die aktuellen Entwicklungen aus der Machbarkeitsstudie. Die Finanzierung der Kosten ist noch nicht abschließend geklärt. Derzeit sehen wir daher keinen Handlungsbedarf.
22. Besteht die Möglichkeit, durch den Einbau von Bewegungsmeldern bei der Straßenbeleuchtung erheblich nicht nur die Lichtverschmutzung hier zu verringern, sondern auch zur Energieeinsparung beizutragen?
Mit welchem Investitionsaufwand rechnet hier die Verbandsgemeinde Daun und welche Ersparnis könnte generiert werden?
In fast allen Ortsgemeinden in unserer Verbandsgemeinde wurde die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt, was schon zu einer enormen Energieersparnis geführt hat. Ob hier noch Bewegunsmelder nachgerüstet werden können, entzieht sich unserer Kenntnis. Dies wäre mit dem Eigentümer der Beleuchtungsanlagen, der Westnetz abzuklären. Gleiches gilt für die Ladepunkte an Laternenmasten bei Parkplätzen am Straßenrand. Die Verbandsgemeinde steht dem zwar positiv gegenüber, ist aber nicht Eigentümer der Anlage.
23. Wie steht die Verbandsgemeindeverwaltung zur Möglichkeit, Ladepunkte für E-Fahrzeuge in Laternenmasten bei Parkplätzen am Straßenrand einzubauen?

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Abfallentsorgung

24. Tonnen von Altpapier werden jede Woche in den Haushalten der Verbandsgemeinde durch die Zustellung von Wochenblatt, Eifelzeitung, "Die Woch" und anderen kostenlosen Blättern und ihren Werbeeinlagen erzeugt. Jede Woche erhält ein Haushalt kostenlos etwa 2 kg Papier. Bei 12.000 Haushalten in der Verbandsgemeinde entspricht dies 24 t Papier. Zur Herstellung müssen nur für diese Werbung pro Jahr etwa 3295 Festmeter Holz geschlagen werden und dies entspricht etwa 10 ha Wald nur für diese Werbung pro Jahr.
Welche Umweltverträglicheren Werbestrukturen lassen sich in der Verbandsgemeinde für die Ortsansässige Wirtschaft und die Kommunalen Informationen implementieren, um Papier einzusparen? (Deutschland hat hinter den USA und Japan den drittgrößten Papierverbrauch Weltweit)
Ihre Frage bezieht sich auf umweltverträglichere Werbestrukturen für ortsansässige Wirtschaft sowie für kommunale Informationen. Lediglich das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Daun liegt in unserer Zuständigkeit. Hierzu ist anzumerken, dass bekanntlich nicht die Werbung der vorrangige Aspekt des Amtsblattes ist, sondern die Informationen und Veröffentlichungen, die durch und für unsere Kommunen dort eingesetzt werden und erscheinen. Das Mitteilungsblatt ist bereits seit geraumer Zeit auch digital abrufbar und als e-Paper lesbar. Damit die öffentlichen Bekannmachungen aber auch jedem Haushalt gesichert zugehen, ist ein Druckwerk notwendig und auch vorgeschrieben (Nr 9.1 der VV zu § 27 Gemeindeordnung RLP) Einflussmöglichkeiten für umweltverträglichere Werbestrukturen sehen wir derzeit nicht.

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